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   OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99   

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https://dejure.org/2000,4664
OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99 (https://dejure.org/2000,4664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.04.2000 - 24 U 29/99 (https://dejure.org/2000,4664)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. April 2000 - 24 U 29/99 (https://dejure.org/2000,4664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentumsgemeinschaft; Wohnungseigentümerversammlung ; Wohngeldrückstände ; Verwalter; Wohngelder

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § ... 675; ; BGB § 667; ; BGB § 134; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 684 S. 2; ; BGB § 684 S. 1; ; BGB § 812 ff.; ; BGB § 242; ; BGB § 670; ; RBerG § 3 Nr. 6; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 1; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5; ; WEG § 23 Abs. 4 S. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 4; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 2; ; WEG § 27; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; ZPO § 265 Abs. 2 S. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1; ; Teilungserklärung § 17 Abs. 5 Nr. 1; ; Teilungserklärung § 17 Abs. 5 Nr. 2; ; VV § 3 Abs. 2 S. 2; ; VV § 2 Abs. 3 S. 3; ; VV § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer durch den Verwalter; Beauftragung eines Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 290
  • ZMR 2001, 298
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.1993 - V ZB 9/92

    Sondervergütung des Verwalters bei Rechtsverfolgung im Auftrag der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Die diesbezügliche Beauftragung der Verwalterin durch die Wohnungseigentümer verstößt deshalb nicht gegen ein gesetzliches Verbot (Art. 1 § 1 RBerG) im Sinne des § 134 BGB (BGH NJW 1993, 1924).

    Diese Ermächtigung umfaßte auch die Befugnis der Verwalterin, mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche Rechtsanwälte zu beauftragen, ohne daß das ausdrücklich beschlossen werden mußte (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 8. Aufl., § 27 Rn. 150 m. w. N.; BGH NJW 1993, 1924), zumal im Streitfall ohne Beauftragung von Rechtsanwälte der durchzusetzende Anspruch mit Blick auf § 78 Abs. 1 ZPO in wirksamer Weise gerichtlich nicht hätte anhängig gemacht werden können.

  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Weil die Wohnüngseigentümergemeinschaft nicht parteifähig ist (ständ. Respr. des BGH, zuletzt ZMR 1999, 834, 835 f. m. w. N.), war es richtig und notwendig, die Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen, weil andernfalls eine der Vollstreckung fähige Entscheidung nicht ergehen kann (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1997, 396, 397).
  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 312/88

    Gesellschafter - Beschränkung der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Indes bleibt diese aus prozessualen Gründen notwendige Maßnahme ohne Einfluß auf die Identität der gemeinten Rechtsmittelgegner, wenn einzelne Wohnungseigentümer nicht oder falsch benannt werden (vgl. zu dem rechtsähnlichen Fall der Falschbezeichnung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGH NJW-RR 1990, 867 und NJW 1997, 1236).
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75

    Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Auch der Bundesgerichtshof (NJW 1977, 44) hat entschieden, daß die gesetzliche Ermächtigung des Verwalters im Interesse der Wohnungseigentümer, die durch in ihrem Namen abgeschlossene Verträge im Außenverhältnis als Gesamtschuldner verpflichtet werden, eng auszulegen ist.
  • BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97

    Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Trifft das zu, dann wurden nur die Wohnungseigentümer im Außenverhältnis verpflichtet, welche bei Auftragserteilung Miteigentümer gewesen sind (vgl. BGH NJW 1998, 3279).
  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 135/95

    Antrag auf Erlaß der einstweiligen Verfügung namens aller Gesellschafter - Fehlen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Indes bleibt diese aus prozessualen Gründen notwendige Maßnahme ohne Einfluß auf die Identität der gemeinten Rechtsmittelgegner, wenn einzelne Wohnungseigentümer nicht oder falsch benannt werden (vgl. zu dem rechtsähnlichen Fall der Falschbezeichnung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGH NJW-RR 1990, 867 und NJW 1997, 1236).
  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 61/96

    Vertretungsrecht des Verwalters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Weil die Wohnüngseigentümergemeinschaft nicht parteifähig ist (ständ. Respr. des BGH, zuletzt ZMR 1999, 834, 835 f. m. w. N.), war es richtig und notwendig, die Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen, weil andernfalls eine der Vollstreckung fähige Entscheidung nicht ergehen kann (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1997, 396, 397).
  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 29/99
    Geht es wie hier um einen Berufsverwalter, der für seine gesetzlichen Aufgaben angemessen entschädigt wird, entspricht es weitverbreiteter Auffassung, daß zur Beauftragung eines Rechtsanwalts bei außergerichtlicher Geltendmachung rückständiger Wohngelder eine besondere Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer erforderlich ist (vgl. Bärmann/Pick/Merle, aaO Rn. 101; 132, 150; Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 4. Aufl. B Rn. 392, 409; wohl auch OLG Köln WuM 1990, 462, 463, das erst nach viermaliger vorgerichtlicher Mahnung durch den Verwalter die Einschaltung eines Rechtsanwalts anerkennt).
  • AG Frankenthal, 09.11.2016 - 3a C 234/16

    Wohnungseigentumssache: Anspruch des Verwalters auf Erstattung vorgerichtlicher

    Die Ermächtigung umfasst daher grundsätzlich die Befugnis, im gerichtlichen Verfahren einen Rechtsanwalt mit der Vertretung der übrigen Wohnungseigentümer zu beauftragen, es bedarf aber einer gesonderten Ermächtigung, wenn er einen Rechtsanwalt mit der außergerichtlichen Beitreibung von Wohngeldern beauftragen will (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2001, 290 m.w.N.).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03

    Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung

    Will der Verwalter diese noch im außergerichtlichen Bereich angesiedelte Aufgabe abgeben, bedarf er dazu einer gesonderten Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer (OLG Düsseldorf NZM 2001, 290/291).
  • LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei

    Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung umfasst eine derartige Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung - auch ohne ausdrückliche Formulierung - gleichzeitig auch die Befugnis des Verwalters, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 20.02.2003 - 2Z BR 136/02 - juris Rn 24 - ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf v. 18.04.2000 - 24 U 29/99 - juris Rn. 31 - OLGR Düsseldorf 2001, 85; KG Berlin v. 22.11.1995 - 24 W 2452/95 - juris Rn. 12 - NJW-RR 1996, 526; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 20.01.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 6 - NJW-RR 1994, 527; BGH v. 06.05.1993 - V ZB 9/92 - juris Rn. 13 - NJW 1993, 1924; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 08.05.1991 - BReg …
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